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American Football Verband Deutschland - Newsletter vom 20.09.2009

Allgemeinverfügung: Feststellung des Auf- und Abstieges der Bundesligen

Der interne Bundesspielausschuss hat gemäß Lizenzstatut der Bundesligen in der Fassung vom 01.10.2009 §2 Absatz 7 beschlossen:

1. Aus der 1. Bundesliga gibt es in der Saison 2009 keinen sportlichen Absteiger. Die Munich Cowboys verbleiben in der GFL.
2. Die Berlin Rebels steigen in die 1. Bundesliga auf.
3. Die Montabauer Fighting Famers, Stuttgart Silver Arrows, Hamburg Eagles und Hildesheim Invaders steigen aus der 2. Bundesliga ab.
4. Die Aufsteiger aus den Regionalligen werden mit gesonderter Verfügung festgestellt.

Sollte die Notwendigkeit eines Nachrückverfahrens entstehen und beschlossen werden, behält sich der interne Bundesspielausschuss vor, eine darauf basierende Änderung dieses Beschlusses vorzunehmen.

Jan Bublitz
Vorsitzender des Internen Bundesspielausschusses

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Das Rechtmittel ist innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich mit Begründung einzulegen bei: AFV Deutschland, Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Als Tag der Bekanntgabe gilt bei Allgemeinverfügungen der Tag der dem Tag nach dem Einstellen der Verfügung ins Internet folgt.

Es wird davon hingewiesen, dass das Beschwerdeverfahren kostenpflichtig ist und die Organe die Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses auferlegen können.

Redaktionellen Anmerkung: Diese Feststellung ist unabhängig von der Lizenzierung durch die Lizenzkommission des GFL Ligadirektoriums.